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POL-E: Essen: Unbekannter hebt mit gestohlener EC-Karte Geld ab
Essen (ots) - 45144 E.-Frohnhausen: Am 19. März dieses Jahres hob ein Unbekannter an einem Geldauto... mehr ... 17. April 2024
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Essen (ots) - 45127 E-Stadtkern: Donnerstagabend (28. März) hob ein Mann in der Rathaus Galerie Ess... mehr ... 2. April 2024
Münster (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Zollfahndung Essen... mehr ... 22. März 2024
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Essen (ots) - 45279 E.-Freisenbruch: Am 26. Dezember vergangenen Jahres stahl ein unbekannter Mann B... mehr ... 18. März 2024
Im Nebenjob eine sechsstellige Summe bekommen – das schafft Essens Oberbürgermeister. Wie das Gel... mehr ... 14. März 2024
Essen (ots) - 45476 MH-Styrum: Am Freitagnachmittag (08. März) nutzte ein Unbekannter eine mutmaßl... mehr ... 11. März 2024
Essen (ots) - 45145 E-Frohnhausen: Am Freitagabend (8. März) bedrohte ein maskierter Mann den Kassi... mehr ... 11. März 2024
1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweise (Anlagevermittlung), 2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 3. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel), 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen und für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), 5. die Hereinnahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber - oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), 6. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) in Form von Lombardkrediten, 7. die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft), 8. die Ausführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), 9. das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft), 10. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft). mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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